11. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne eine angemessene Liefer-
nachfrist setzen.
15. Jede Teillieferung gilt Bezug auf Berechnung und
Bezahlung, nicht aber hinsichtlich des Eigentumsvorbehal-
tes, als besonderes Geschäft.
16.
8.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers
ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, sei
denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäfts-
verbindung, einschließlich etwaiger Refinanzierungs-
oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an
unseren Warenlieferungen, die nur ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor, das
gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen
Forderungen eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Weitergehende
Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wir behalten uns für den jeweiligen Kaufvertrag das
Eigentum der gelieferten Ware bis zur völligen Bezah-
lung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Kosten und
bis zur völligen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel
und Schecks vor.
Verzögerungen der Lieferung berechtigen nicht Scha-
denersatzansprüchen.
13. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem
Weiterverlauf der Vorbehaltsware ab, und zwar insoweit,
als die Ware verarbeitet ist. Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht
zur Auftragsannahme. Schecks oder Wechsel gelten erst mit der Einlö-
sung als Barzahlung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile
ist Meschede-Freienohl, Gerichtsstand für beide Teile ist
Meschede. Die Lieferung erfolgt Werk auf Rechnung und
Gefahr des Empfängers. Für Lieferungen und Leistungen Besteller Aus-
land gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der
Rechtsverfolgung durch den Lieferanten Falle des Zah-
lungsverzuges des Bestellers sowohl gerichtliche als auch
außergerichtliche, Lasten des Bestellers gehen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deut-
sches Recht Anwendung.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug
sind ausgeschlossen.Allen unseren Lieferverträgen auch zukünftigen –
liegen unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrun-
de. ist ermächtigt, die abge-
tretenen Forderungen lange einzuziehen, wie sein
Zahlungspflicht gegenüber uns vertragsmäßig nachkommt.
WOFI LEUCHTEN
Wortmann Filz GmbH Co.
302
Allgemeine Verkaufsbedingungen
10.
6. Die vorstehenden Bedingungen gelten als verbindlich,
soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarun-
gen getroffen werden. Alle bisherigen
Bedingungen und Vereinbarugen verlieren mit Erscheinen
des Kataloges WOFI LEUCHTEN 2013 ihre Gültigkeit.
5. Unsere Rechnungen sind zahlbar Euro innerhalb
8 Tagen nach Rechnungsdatum bar abzüglich
2% Skonto, oder innerhalb Tagen bar ohne Ab-
zug. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
14.
2. KG
. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung
gelten unsere Bedingungen als angenommen.
4. Vertragsverletzungen geben uns das Recht
unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht
für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen auszuüben
oder Vorauszahlung verlangen oder von der Lieferungs-
verpflichtung ganz zurückzutreten. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden,
wenn sie uns innerhalb Tagen nach Lieferung schrift-
lich mitgeteilt worden sind.
12. Die durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen
und mündlichen Absprachen erhalten erst durch unsere
schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung
anerkannt. Für Beschädigungen auf
dem Transport wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Teillieferungen können durchgeführt
werden.
Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentums-
vorbehalt gelieferten Waren oder die abgetretenen Forde-
rungen sofort mitzuteilen. Bei Anlieferung mit unseren LKWs
innerhalb Deutschlands berechnen wir einen Frachtanteil in
Höhe von des Warenwertes
7. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingun-
gen oder sonst. WOFI LEUCHTEN ist berechtigt, ihre Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen Finanzierungszwe-
cken abzutreten.
9.
3. Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörun-
gen entbinden uns von unserer Lieferungsverpflichtung. Bei Überschreiten der Zahlungsfist
berechnen wir über dem jeweiligen Diskontsatz
als Verzugszinsen oder Diskontspesen. Die Fa. Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer
kein Eigentum den ganz oder teilweise hergestellten
Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließ-
lich für den Verkäufer, der Eigentümer der neu hergestellten
Sache wird. Durch
eine evtl. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt. Kommt der
Besteller mit einer Zahlung Verzug, werden alle
anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne
dass einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
17. Für nachweislich mangelhafte Lieferung
wird kostenloser Ersatz gewährt. Einkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers
haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren Allgemeinen
Verkaufsbedingungen entgegenstehen